Problembeschreibung/Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. August 2017 die Neufassung
der Sportförderrichtlinien beschlossen.
Im städtischen Haushalt 2021 sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro
eingestellt. Nach dem Beschluss des Sportausschusses vom 30. April 2010 sind
50% der Investitionszuschüsse für energetische Maßnahmen zu verwenden.
Die Verwaltung hat den Verteilungsvorschlag des Neunkircher Sportverbandes geprüft und schließt sich diesem an.
Anlagen:
Anträge auf
einen Investitionszuschuss 2021 vereinseigener Sportstätten
Anträge auf
einen Investitionszuschuss 2021 zur Förderung energetischer Maßnahmen
Empfehlungsschreiben NSV an Sportausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Zuschüsse gemäß beigefügter Aufstellung zu gewähren.